EU Kommission, STATEMENT/19/1379

Kommission fordert nähere Ergebnisse von Online-Plattformen nach Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation

Am 28.2.2019 hat die Europäische Kommission Berichte von Facebook, Google und Twitter über die Fortschritte veröffentlicht, die diese im Januar 2019 im Hinblick auf ihre Verpflichtungen zur Bekämpfung von Desinformation erzielt haben. Diese drei Online-Plattformen gehören zu den Unterzeichnern des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation und wurden aufgefordert, im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 monatlich über ihre Maßnahmen Bericht zu erstatten.

Frage

Konkret bat die Kommission um detaillierte Informationen zur Überwachung der Fortschritte bei:

  • der Prüfung von Werbeplatzierungen,
  • der Transparenz politischer Werbung,
  • der Schließung von Scheinkonten und
  • der Kennzeichnung automatisierter Bots.

Die Berichte beziehen sich auf Maßnahmen von Online-Unternehmen im Januar 2019.

Facebook:

  • Werbeplatzierung:
    Facebook hat keine Ergebnisse im Hinblick auf Tätigkeiten vorgelegt, die im Januar in Bezug auf die Prüfung von Werbeplatzierungen durchgeführt wurden.
  • Transparenz:
    Facebook hatte zuvor ein europaweites Archiv für politische und themenbezogene Werbung angekündigt, das im März 2019 zur Verfügung stehen soll. Der Bericht enthält aktuelle Informationen zu Eingriffen aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten.
  • Scheinkonten/Bots:
    Der Bericht liefert jedoch keine Zahlen über Scheinkonten, die wegen gezielter böswilliger Handlungen gegen die Europäische Union geschlossen wurden.

Google:

  • Werbeplatzierung:
    Google hat Daten zu Maßnahmen übermittelt, die im Januar ergriffen wurden, um Werbeplatzierungen in der EU zu überprüfen, aufgeteilt nach Mitgliedstaaten. Allerdings sind die übermittelten Parameter nicht spezifisch genug und den Daten ist nicht zu entnehmen, in welchem Umfang Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation oder anderer Praktiken (z. B. irreführender Werbung) ergriffen wurden.
  • Transparenz:
    Am 29.1.2019 veröffentlichte Google eine neue Strategie für „Wahlwerbung“ und wird mit der Veröffentlichung eines Berichts über die Transparenz politischer Werbung beginnen, sobald Werbetreibende solche Werbung schalten.
  • Scheinkonten/Bots:
    Google hat keine Nachweise für die konkrete Umsetzung seiner Strategie bezüglich der Integrität der Dienste für den Monat Januar erbracht.

Twitter:

  • Werbeplatzierung:
    Twitter hat keine Parameter in Bezug auf seine Verpflichtungen zur Verbesserung der Prüfung von Werbeplatzierungen vorgelegt.
  • Transparenz:
    Im Hinblick auf die Transparenz politischer Werbung erklärte Twitter im Gegensatz zu den Ankündigungen im Umsetzungsbericht vom Januar, dass es erst im nächsten Bericht über den Monat Februar darauf eingehen werde.
  • Scheinkonten/Bots:
    Was die Integrität der Dienste betrifft, so fügte Twitter fünf neue Zusammenstellungen von Konten – darunter zahlreiche Konten aus Drittstaaten – zu seinem öffentlich zugänglichen und durchsuchbaren Archiv für potenzielle Eingriffe aus Drittstaaten hinzu, liefert aber keine Parameter zur Messung von Fortschritten.

Nächste Schritte

Die nächsten Monatsberichte über die im Februar durchgeführten Tätigkeiten werden im März 2019 veröffentlicht. Auf dieser Grundlage wird die Kommission überprüfen können, ob die Integrität der Wahlprozesse im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2019 durch wirksame Strategien sichergestellt wird.

Nach Ablauf der ersten zwölf Monate des Kodex wird die Kommission Ende 2019 eine umfassende Bewertung vornehmen. Sollten die Ergebnisse nicht zufriedenstellend ausfallen, kann die Kommission weitere Maßnahmen vorschlagen, einschließlich Maßnahmen rechtlicher Natur.

Hintergrund

Die Beobachtung der Wirksamkeit des Verhaltenskodex ist Teil des Aktionsplans gegen Desinformation‚ den die Europäische Union im vergangenen Dezember vorlegte, um Fähigkeiten aufzubauen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen zu stärken und damit proaktiv auf die Bedrohungen zu reagieren, die von Desinformation ausgehen.

Die Bericht erstattenden Unterzeichner haben sich im Oktober 2018 freiwillig dem Verhaltenskodex verpflichtet. Im Januar 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission die ersten Berichte der Unterzeichner des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation. Mit dem Kodex sollen die in der Mitteilung der Kommission vom April 2018 dargelegten Ziele erreicht werden, indem ein breites Spektrum an Verpflichtungen festgelegt wird, die sich auf fünf Bereiche verteilen:

  • Verhinderung von Werbeeinnahmen für Konten und Websites, die falsche Informationen enthalten, und Bereitstellung angemessener Sicherheitsinstrumente und Informationen für Werbetreibende über Websites, die Desinformation verbreiten;
  • Möglichkeit zur Offenlegung politischer Werbung und Bemühungen zur Offenlegung themenbezogener Werbung;
  • klare und öffentlich zugängliche Strategie im Hinblick auf die Erkennung von Online-Bots und Maßnahmen zur Schließung von Scheinkonten;
  • Bereitstellung von Informationen und Instrumenten, die den Menschen sachkundige Entscheidungen erleichtern, und leichterer Zugang zu verschiedenen Blickwinkeln der Themen von öffentlichem Interesse, wobei zuverlässige Quellen hervorgehoben werden sollten;
  • Bereitstellung eines datenschutzgerechten Zugangs zu Daten für Forscher, um die Ausbreitung und die Auswirkungen von Desinformation nachzuvollziehen und besser zu verstehen.

Zwischen Januar und Mai 2019 führt die Kommission eine gezielte monatliche Zwischenkontrolle der von den Unterzeichnern ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der ihnen aus dem Kodex erwachsenden Verpflichtungen durch, die für den Schutz der Integrität der Wahlen am wichtigsten und dringlichsten sind. Dabei handelt es sich um die folgenden Elemente:

                1. Prüfung von Werbeplatzierungen (Verpflichtung 1),

                2. politische und themenbezogene Werbung (Verpflichtungen 2 bis 4) und

                3. Integrität der Dienste (Verpflichtungen 5 und 6).

Der Verhaltenskodex geht auch Hand in Hand mit der Empfehlung für das Paket zu den Europawahlen, das Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2018 angekündigt hatte, um freie, faire und sichere Wahlen zum Europäischen Parlament zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählen mehr Transparenz bei politischer Werbung im Internet und die Möglichkeit von Sanktionen, wenn personenbezogene Daten rechtswidrig genutzt werden, um das Ergebnis der Europawahl zu beeinflussen. In der Folge haben die Mitgliedstaaten ein nationales Netz für die Zusammenarbeit bei Wahlen eingerichtet, dem z. B. die für Wahlfragen, Cybersicherheit, Datenschutz und Strafverfolgung zuständigen Behörden angehören, und eine Kontaktstelle benannt, die sich an einem europäischen Kooperationsnetz für Wahlen beteiligt. Das erste Treffen dieses Netzes fand am 21. Januar 2019 statt. Ein Zweites folgte am 27. Februar 2019.

Weitere Informationen

Berichte der Online-Plattformen

Pressemitteilung: Ein Europa, das schützt: EU verstärkt Maßnahmen gegen Desinformation

Factsheet: Aktionsplan gegen Desinformation

EU-Kommission, "Erklärung zum Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation: Kommission fordert nähere Angaben zu erzielten Fortschritten von Online-Plattformen", STATEMENT/19/1379

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.03.2019 14:13

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